Algemene voorwaarden

Geschäftsbedingungen.

 


Anwendbarkeitsbedingungen.

 


1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Rechtsbeziehungen und Verkaufsvereinbarungen, bei denen Laboratoriumdiscounter Waren und / oder Dienstleistungen jeglicher Art an die andere Partei liefert. Abweichungen von den vom Laboratoriumdiscounter festgelegten Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

1.2 Wenn eine oder mehrere Bestimmungen, auf die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird, teilweise oder vollständig nichtig oder nichtig sind oder zerstört werden, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.

1.3 Während des Bestehens eines Rechtsverhältnisses kann Laboratory Discounter Anforderungen an die Kommunikation zwischen den Parteien oder die Durchführung von Rechtsakten über digitale Medien stellen.

 


Angebot und Abschluss einer Vereinbarung.

 


2.1 Jedes Angebot von Laboratoriumdiscounter ist in irgendeiner Weise unverbindlich, es sei denn, im Angebot ist ausdrücklich eine Annahmefrist angegeben.

2.2 Der Vertrag kommt erst nach Annahme der Anfrage oder Bestellung (über die Website www.Laboratoriumdiscounter.nl, telefonisch oder über digitale Medien) durch Laboratoriumdiscounter und der schriftlichen Annahme der Anfrage oder Bestellung (falls vorhanden) im Formular zustande einer Rechnung.

2.3 Bestellungen, die in irgendeiner Weise aufgegeben und angenommen werden (über die Website www.Laboratoriumdiscounter.nl, telefonisch oder über digitale Medien), müssen jederzeit auf der Grundlage einer Vorauszahlung per Überweisung auf die Kontonummer NL 82 INGB 0008 8050 77 t.n.v. Labor Discounter. Oder über die digitalen Zahlungsmöglichkeiten von iDeal auf der Website. Bestellungen können nur nach Vereinbarung und in bar im Lager des Laboratoriumdiscounter abgeholt werden.

2.4 Für Aktivitäten oder Aufträge, für die Laboratoriumdiscounter aufgrund der Art oder Größe der Bestellung kein Angebot oder keine Bestätigung sendet, wird die Vereinbarung erst dann geschlossen, wenn Laboratoriumdiscounter tatsächlich mit der Ausführung beginnt oder einen Auftrag an Dritte erteilt. In diesem Fall gilt die Rechnung auch als Bestätigung der Bestellung, die auch die Vereinbarung korrekt und vollständig wiedergibt.

2.5 Laboratory Discounter ist jederzeit berechtigt, Dritte mit der Umsetzung der Vereinbarung zu beauftragen. Die daraus resultierenden Kosten werden gemäß den vereinbarten Sätzen an die andere Partei weitergegeben.

2.6 Alle Informationen, die der Gegenpartei im Zusammenhang mit einem Angebot unter anderem in Form von Broschüren, Katalogen, Preislisten, Ordnern, Korrespondenz, digitalen Speichermedien zur Verfügung gestellt werden, bleiben ausdrücklich, jedoch nicht beschränkt auf das industrielle oder geistige Eigentum von Laboratoriumdiscounter.

 


Änderungen der Vereinbarung.

 

3.1 Eine vollständige oder teilweise Änderung oder Aufhebung des Vertrags kann nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Laboratoriumdiscounter erfolgen.

3.2 Wenn Laboratoriumdiscounter einer solchen Änderung gemäß 3.1 zustimmt, ist die andere Partei in jedem Fall verpflichtet, Laboratoriumdiscounter die Kosten zu zahlen, die durch die bereits im Zusammenhang mit der Vereinbarung durchgeführten Arbeiten entstehen.

 


3.3 Wenn Laboratoriumdiscounter einer solchen Änderung gemäß 3.1 zustimmt, werden der anderen Partei 10% des Bestellbetrags in Bezug auf zu ergreifende und zu ergreifende Verwaltungsmaßnahmen in Rechnung gestellt.

3.4 Im Falle einer solchen Änderung oder Stornierung gemäß 3.1. Dem Laboratory Discounter ist es gestattet, die Lieferzeiten und Vorlaufzeiten, die mit den Verpflichtungen aus dem Vertrag zusammenhängen, wiederherzustellen und die damit verbundenen Kosten der anderen Partei in Rechnung zu stellen.

Preise

 


4.1 Ist ein Angebot unverbindlich, sind auch die darin enthaltenen Preise und Angebote unverbindlich.

4.2 Die Preise sind immer in Euro angegeben, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

- Basierend auf dem aktuellen Stand zum Zeitpunkt des Angebots oder dem Datum der Bestellung
Höhe der Kaufpreise, Löhne, Mieten, Sozial- und Regierungskosten, Transportkosten,
Versicherungsprämien und andere mögliche Kosten.

- Die Preise verstehen sich ohne Einfuhrzölle und Sondersteuern, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben
erwähnen.

- Ohne Steuern (Verbrauchsteuern) und Zölle, jedoch einschließlich Mehrwertsteuer

- Ohne Kosten für Montage, Installation, Einstellung, Einstellung, Kalibrierung und Inbetriebnahme.

4.3 Im Falle eines unverbindlichen Angebots und auch wenn dieser Vorbehalt in einem unverbindlichen Angebot enthalten ist, ist Laboratoriumdiscounter berechtigt, die Preise anzupassen, wenn die Preiserhöhung um mehr als 2% von den angebotenen oder vereinbarten Preisen abweicht.

4.4 Im Falle eines unverbindlichen Angebots und auch wenn dieser Vorbehalt in einem unverbindlichen Angebot enthalten ist, ist Laboratoriumdiscounter berechtigt, die Preise im Falle einer Erhöhung eines oder mehrerer Faktoren, die den Selbstkostenpreis bestimmen, anzupassen. Dabei ist Laboratoriumdiscounter verpflichtet, bestehende geltende gesetzliche Regelungen zu berücksichtigen, sofern zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung künftige Preiserhöhungen, die Laboratoriumdiscounter bereits bekannt sind, in der Auftragsbestätigung anzugeben sind.

 


Risiko

 


5.1 Das Risiko in Bezug auf die von Laboratoriumdiscounter an die andere Partei zu liefernden Waren, wenn Laboratoriumdiscounter sie aus dem Lager liefert, geht auf die andere Partei über, sobald sie im Namen der anderen Partei von den anderen Lagerartikeln in ihrem Lager getrennt werden.

5.2 Das Risiko in Bezug auf die Waren, die von Laboratoriumdiscounter an die andere Partei zu liefern sind, falls sie vom Hersteller oder einem Dritten direkt an Laboratoriumdiscounter gesendet werden, geht zum Zeitpunkt der Verladung zum Zweck der Lieferung auf die andere Partei über Transport zum vereinbarten Lieferort.

5.3 Unabhängig davon, was die Parteien in Bezug auf den Zeitpunkt bestimmen, zu dem das Risiko auf die andere Partei übertragen wird, erfolgt dies auch auf Risiko der anderen Partei; Be- und Entladen, horizontaler und vertikaler Transport (Transport), Montage, Installation, Einstellung, Einstellung, Kalibrierung und Inbetriebnahme von Waren, auch wenn dies erfolgt, bevor das Risiko auf die andere Partei übergeht, wie in der ersten Hälfte des sub. 5.3

 


Gewicht und Menge.

 


6.1 Die Maße und Wägungen, wie sie auf dem vom Laboratoriumdiscounter eingereichten Mess- oder Wäscheschein angegeben sind, bestimmen die gelieferte Menge.

6.2 Der Käufer hat immer das Recht, bei der Messung oder beim Wiegen anwesend oder vertreten zu sein, um dies zu überwachen.

Lieferung und Lieferzeit

 

7.1 Die Gegenpartei muss Engpässe, Engpässe oder Schäden innerhalb von vierundzwanzig (24) Stunden nach Lieferung sowohl telefonisch als auch über digitale Medien direkt an Laboratoriumdiscounter melden. Es wird davon ausgegangen, dass die Ware die andere Partei jederzeit in gutem Zustand, vollständig und unbeschädigt erreicht hat.

7.2 Laboratory Discounter ist berechtigt, Teillieferungen zu liefern.

7.3 Laboratory Discounter ist nicht verpflichtet, Ersatzteile nach dem Kauf von Waren zu liefern oder zu liefern, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart und die entsprechenden Teile sind noch verfügbar.

7.4 Die im Angebot / Vertrag angegebenen Vorlaufzeiten und Lieferzeiten in Bezug auf die Verpflichtung sind keine strengen Fristen. Der Verzug beginnt daher erst, wenn Laboratoriumdiscounter von der anderen Partei über den Verzug informiert wurde und seine vertraglichen Verpflichtungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfüllt.

7.5 Laboratory Discounter ist verpflichtet, die angegebene Lieferzeit oder Lieferzeit so weit wie möglich einzuhalten, haftet jedoch niemals für deren Überschreitung. Wenn die Lieferzeit überschritten wird, ist Laboratoriumdiscounter niemals verpflichtet, irgendeine Entschädigung zu zahlen. Die angegebenen Lieferzeiten sind Richtwerte und daraus können keine Rechte abgeleitet werden


7.6 Bei Überschreitung einer Lieferzeit oder Lieferfrist gibt die Gegenpartei nicht das Recht, den Vertrag zu kündigen oder aufzulösen oder den Kauf von Waren abzulehnen. Im Falle eines übermäßigen Überschusses werden sich beide Parteien beraten.

7.7 Chemikalien können nur bestellt werden, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind.

7.8 Chemikalien können nicht zurückgegeben werden, sofern nicht anders vereinbart

 


7.9 Für Produkte auf Lager gilt eine Lieferzeit von 1-2 Tagen. Wenn ein Produkt nicht auf Lager ist, beträgt die durchschnittliche Lieferzeit + - 3-4 Tage.

 

 

 

Transport und Verpackung

 

 

 

8.1 Laboratory Discounter bestimmt nach eigenem Ermessen die Art der Verpackung, des Transports, des Versands und des damit verbundenen Umgangs mit Waren. Unbeschadet der Bestimmungen von Ziff. 5.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

8.2 Hat die Gegenpartei besondere Wünsche in Bezug auf Verpackung und / oder Transport und sofern Laboratoriumdiscounter dem zustimmt, ist die Gegenpartei verpflichtet, die daraus resultierenden Kosten zu erstatten.

 


Kraft der Mehrheit

 


9.1 Keine Partei ist verpflichtet, eine Verpflichtung einschließlich der zwischen den Parteien vereinbarten Gewährleistungsverpflichtungen zu erfüllen, wenn dies aufgrund höherer Gewalt verhindert wird.

Unter höherer Gewalt ist auch zu verstehen, dass (I) höhere Gewalt seitens der Lieferanten von Laboratoriumdiscounter, (II) die Verpflichtungen der Lieferanten von Laboratoriumdiscounter nicht ordnungsgemäß erfüllt wurden oder die von der anderen Partei dem Laboratoriumdiscounter vorgeschrieben wurden. (III) Mängel an Waren, Ausrüstungen, Software oder Materialien Dritter, deren Verwendung von der anderen Partei des Laboratoriumdiscounter vorgeschrieben wird. (IV) staatliche Maßnahmen. (V) Stromausfall. (VI) Ausfall des Computernetzwerks, des Internets, des Dienstanbieters. (VII) Krieg. (VIII) Arbeitsbelastung. (IX) Streik (e). (X) allgemeine Transportprobleme. (XI) die Nichtverfügbarkeit eines oder mehrerer Mitarbeiter. (XII) Epidemien oder Pandemien. (XIV) Finanzkrise. (XV) Ausfall der Zahlungsnetze der betreffenden Banken.

9.2 Wenn eine Situation höherer Gewalt länger als 90 Tage dauert, hat jede der Parteien das Recht, die Vereinbarung schriftlich aufzulösen. Der bereits erbrachte Teil der Vereinbarung wird anteilig abgerechnet, ohne dass sich die Parteien gegenseitig etwas schulden.

9.3 Wenn der Laboratoriumdiskounter höhere Gewalt geltend machen möchte, wird er die andere Partei informieren, sobald dies praktisch möglich ist. Die Folgen höherer Gewalt treten in dem Moment in Kraft, in dem der Umstand, die Ursache oder das Ereignis, das dazu führt, eintreten.

9.4 Die Einhaltung in einem oder mehreren Fällen unter den im ersten (1.) Absatz genannten Umständen berührt nicht das Recht, das Recht auf Aussetzung oder Kündigung in anderen Fällen auszuüben.

Garantieleistungen

 


10.1 Unter gebührender Beachtung der Bestimmungen an anderer Stelle in den Bedingungen garantiert Laboratoriumdiscounter die Solidität der verwendeten Materialien und die versprochenen Eigenschaften sowie den damit verbundenen ordnungsgemäßen Betrieb der von Laboratoriumdiscounter gelieferten Waren gemäß der Produktspezifikation.

 


10.2 Die Garantie gilt nur für neue Waren oder Produkte für einen Zeitraum von 6 Monaten ab Lieferung an die Gegenpartei und sofern Waren nicht von der Garantie ausgeschlossen sind.

 


Anwendbares Recht.

 


11.1 Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vereinbarung oder den damit verbundenen Vereinbarungen unterliegen ausschließlich niederländischem Recht. Diese Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht in Haarlem beigelegt.

 

 

 

Spracherkennung

Niederländisch

Deutsch

Italienisch

Englisch

Niederländisch

Ukrainisch
Artikel 12 – Ausschluss der medizinischen und veterinärmedizinischen Verwendung

12.1 Alle von Laboratoriumdiscounter gelieferten Substanzen, Chemikalien und Produkte werden ausschließlich für industrielle, technische, analytische, Bildungs- und/oder Forschungszwecke verkauft.

12.2 Keines der von Laboratoriumdiscounter angebotenen oder gelieferten Produkte wird als Folgendes verkauft, beworben oder positioniert:

Arzneimittel;

Tierarzneimittel;

Wirkstoff (API);

Rohstoff zur Herstellung von (Tier-)Arzneimitteln.

12.3 Die Verwendung der von Laboratoriumdiscounter gelieferten Produkte für die Humanmedizin, die Veterinärmedizin oder zur Herstellung, Verarbeitung oder Anwendung von (Tier-)Arzneimitteln ist ausdrücklich untersagt.

12.4 Laboratoriumdiscounter übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für die Eignung der gelieferten Produkte für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, unabhängig von Reinheit, Bezeichnung oder Anwendungsmöglichkeiten.

12.5 Die andere Vertragspartei ist uneingeschränkt für die Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften bezüglich der Verwendung, Lagerung, Verarbeitung und Anwendung der gelieferten Produkte verantwortlich und stellt Laboratoriumdiscounter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer gegen diesen Artikel verstoßenden Verwendung ergeben.

13. Definitionen

13.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

- Laboratoriumdiscounter: Die offene Handelsgesellschaft Laboratoriumdiscounter mit Sitz in Beverwijk, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Amsterdam unter der Nummer 75528266; die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anwendet.

- Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Laboratoriumdiscounter

- Vertragspartner: Jede natürliche oder juristische Person, die mit Laboratoriumdiscounter einen Vertrag abgeschlossen hat oder abschließen wird und der ein Angebot zugesandt wurde oder zugesandt wird.

2.031
Artikel 12 – Ausschluss der Verwendung in der Medizin und Veterinärmedizin

12.1 Alle von Laboratoriumdiscounter gelieferten Substanzen, Chemikalien und Produkte werden ausschließlich für industrielle, technische, analytische, Bildungs- und/oder Forschungszwecke verkauft.

Artikel 12 – Ausschluss der Verwendung in der Medizin und Veterinärmedizin

12.1 Alle von Laboratoriumdiscounter gelieferten Substanzen, Chemikalien und Produkte werden ausschließlich für industrielle, technische, analytische, Bildungs- und/oder Forschungszwecke verkauft.

Artikel 12 – Ausschluss der Verwendung in der Medizin und Veterinärmedizin

12.1 Alle von Laboratoriumdiscounter gelieferten Substanzen, Chemikalien und Produkte werden ausschließlich für industrielle, technische, analytische, Bildungs- und/oder Forschungszwecke verkauft.

12.2 Die von Laboratoriumdiscounter angebotenen oder gelieferten Produkte werden nicht als Arzneimittel, Tierarzneimittel, pharmazeutischer Wirkstoff (API) oder Rohstoff für die Herstellung von (Tier-)Arzneimitteln verkauft, angeboten oder positioniert.

12.3 Die Verwendung der von Laboratoriumdiscounter gelieferten Produkte für die Anwendung am Menschen oder in der Veterinärmedizin sowie für die Herstellung, Verarbeitung oder Anwendung von (Tier-)Arzneimitteln ist ausdrücklich untersagt.

12.4 Laboratoriumdiscounter übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für die Eignung der gelieferten Produkte für die Anwendung am Menschen oder in der Veterinärmedizin, unabhängig von Reinheit, Bezeichnung oder Anwendungsmöglichkeiten.

12.5 Der Vertragspartner ist uneingeschränkt für die Einhaltung aller geltenden nationalen und internationalen Gesetze und Vorschriften bezüglich der Verwendung, Lagerung, Verarbeitung und Anwendung der gelieferten Produkte verantwortlich und stellt Laboratoriumdiscounter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus einer gegen diesen Artikel verstoßenden Verwendung ergeben.

13. Definitionen

13.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgenden Begriffe die nachstehende Bedeutung:

- Laboratory Discounter: Die offene Handelsgesellschaft Laboratory Discounter mit Sitz in Beverwijk, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Amsterdam unter der Nummer 75528266; als Nutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

- Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Laboratory Discounter.

- Andere Vertragspartei: Jede natürliche oder juristische Person, die mit Laboratory Discounter einen Vertrag abgeschlossen hat oder abschließen wird und der ein Angebot zugesandt wurde oder zugesandt wird.
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